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Brandtote sind Rauchtote!

Jeden Monat verunglücken 50 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Die jährlichen Folgen in Deutschland: 600 Brandtote, 6.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. Gegen Sachschäden kann man sich versichern: Sprechen Sie dazu mit Ihrem Versicherungsberater. Schützen Sie Ihr Leben mit einem Rauchmelder. Brandrauch ist immer giftig, er enthält zum Beispiel: Salzsäure- und Blausäuredämpfe, Kohlendioxid CO2, Kohlenmonoxid CO

Übersicht Brandtote

Die häufigsten Brandursachen im Haushalt:

Die gefährlichsten MythenBeispielbild Brand

„Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen.“ Irrtum, es bleiben nur zwei bis vier Minuten zur Flucht. Bei allen Bränden entstehen gerade in der Schwelphase schon kurz nach Brandausbruch große Mengen hochgiftiger Gase.

„Die Hitze wird mich früh genug wecken.“ Der größte anzutreffende Irrtum: Schon nach wenigen Minuten erreichen die bei Bränden freigesetzten Gase lebensbedrohliche Konzentrationen, die nach kürzester Zeit zum Erstickungstod führen.

„Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren.“ Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur 4 Minuten Zeit hat – besonders nachts, wenn Ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.

„Steinhäuser brennen nicht.“ Das brauchen Sie auch nicht! Schon Ihre Gardine, die Tapete oder ca. 100 g Schaumstoff, beispielsweise in Ihrer Couch, sind ausreichend, um eine tödliche Rauchvergiftung zu erzeugen.

Rauchmelder als Lebensretter

Funktion eines Rauchmelders

Funktionsweise eines Rauchmelders

Worauf man beim Kauf eines Rauchmelders achten sollte

Installation/Montage

Montagehinweise eines Rauchmelders in einer Wohnung Montagehinweise eines Rauchmelders im Haus Allgemeine Montagehinweise

Richtiges Verhalten bei Feuer

Verhalten im Brandfall

Bundesländer mit Rauchmelderpflicht

In Neu-, Um- und Bestandsbauten (auch Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen): Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein

In Neu- und Umbauten: Saarland und Thüringen

Quelle und weitere Informationen: www.rauchmelder-lebensretter.de

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